Neues aus dem Arbeitsrecht

Stand: 19.10.2022
Mag. Iris Reiß, MA / Mag. Georg Streit
Arbeitszeitaufzeichnung – Wer hat wie aufzuzeichnen?
Das deutsche Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in einer aktuellen Entscheidung Dienstgebern die Pflicht zur systematischen Arbeitszeitaufzeichnung auferlegt. Eine solche Verpflichtung hatte der EuGH schon vor drei Jahren aus der Grundrechtecharta (GRC) und der Arbeitszeit-Richtlinie abgeleitet. Damit kommt das BAG dem (bisher untätigen) deutschen Gesetzgeber zuvor, denn bis dato gibt es in Deutschland keine umfassende und europarechtskonforme Verpflichtung zur Arbeitszeitaufzeichnung – anders in Österreich.

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Stand: 15.4.2021
Mag. Nikolaus Sauerschnig
Das Homeoffice-Gesetz
Nach der ersten Ankündigung im letzten Herbst und der ersten Vorstellung der wichtigsten Eckpunkte im Jänner 2021 ist das „Homeoffice-Gesetz“ nun seit 1.4.2021 in Kraft. Die wichtigsten Punkte im Überblick.

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Mag. Nikolaus Sauerschnig / Mag. Alina Alavi Kia
Wann sind Geschäftsgeheimnisse geschützt?
Nach Ausscheiden aus dem Unternehmen ihrer langjährigen Dienstgeberin gründeten zwei ehemalige Dienstnehmer ein eigenes Unternehmen. Dieses führte, wie die ehemalige Dienstgeberin, ua Stopfaggregate für Gleisstopfma-schinen in ihrem Produktportfolio. Die beiden Jungunternehmer verwendeten Teile von Konstruktionsplänen ihrer ehemaligen Dienstgeberin als Vorlage für ihr neues Stopfaggregat für den Gleisbau. Die ehemalige Dienstgeberin war „not amused“ und klagte auf Unterlassung der Verwertung ihrer Geschäftsgeheimnisse (ihrer Konstruktions-pläne) und auf Unterlassung des Anbietens oder Vertreibens der auf Basis ihrer Geschäftsgeheimnisse hergestellten Produkte, also des Stopfaggregats.

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Mag. Nikolaus Sauerschnig
Corona-Kurzarbeit: Kündigungen während der Behaltefrist sind rechtswirksam
Eine der wichtigsten Regelungen der Bundesrichtlinie zur Corona-Kurzarbeit („KUA-COVID-19“) ist die Verpflichtung des Dienstgebers, den Beschäftigtenstand aufrechtzuerhalten. Dienstgebern, die Kurarbeit beanspruchen, ist es grundsätzlich untersagt, Dienstnehmer während der Kurzarbeit bzw. bis einen Monat nach Ende der Kurzarbeit („Behaltefrist“) zu kündigen. Ob während der Be-haltefrist ausgesprochene Kündigungen deshalb rechtsunwirksam sind oder nur beihilfenrechtliche Konsequenzen haben, wurde in den letzten Monaten unter Juristen heiß diskutiert. Eine zu dieser Frage ergangene Entscheidung hat nun das OLG in zweiter Instanz bestätigt.
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Mag. Nikolaus Sauerschnig
Sonntag ist kein Feiertag – auch nicht, wenn man arbeitet!
Das erklärt der OGH in seiner Entscheidung darüber, ob Dienstnehmer für an einem Sonntag, der gleichzeitig auch ein Feiertag ist, geleistete Arbeit Anspruch auf Feiertagsarbeitsentgelt haben. Die Feiertagsruhe ist in § 7 des Arbeitsruhegesetzes (ARG) geregelt. Die Feiertagsruhe sieht vor, dass Dienstnehmer an Feiertagen Anspruch auf eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 24 Stunden haben, die frühestens um 0:00 Uhr und spätestens um 06:00 Uhr des Feiertags beginnen muss.
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Mag. Georg Streit
Money for nothing?

Zur Urlaubsersatzleistung bei unberechtigtem Austritt aus dem Arbeitsverhältnis

Wird ein Arbeitsverhältnis während des laufenden Urlaubsjahrs beendet, steht der Arbeitnehmerin Abgeltung für nicht verbrauchten Urlaub (aliquot im Verhältnis zum gesamten Urlaubsjahr) zu. Tritt sie allerdings ohne wichtigen Grund, also unberechtigt aus dem Dienstverhältnis aus (ohne die Kündigungsfrist abzuwarten), gebührt ihr gemäß § 10 Abs 2 Urlaubsgesetz (UrlG) keine Ersatzleistung.
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Mag. Nikolaus Sauerschnig / Mag. Georg Streit
Können angesammelte Urlaubstage verjähren?
Nicht nur hierzulande kommt es immer wieder zu Auseinandersetzungen über die Ansammlung und den Verfall oder die Verjährung von Urlaubstagen. Das deutsche Bundesarbeitsgericht hat nun dem EuGH die Frage vorgelegt, ob eine Verjährung des Urlaubsanspruchs mit der Arbeitszeitrichtlinie und der Grundrechtecharta vereinbar ist. Welche Auswirkungen könnte die Entscheidung des EuGH auf die österreichische Rechtslage haben?
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Update 7.1.2021
Mag. Nikolaus Sauerschnig / Mag. Georg Streit
Kurzarbeit in Zeiten des Coronavirus
Um möglichst viele Menschen in ihrer Beschäftigung zu halten, haben die Sozialpartner ein besonderes Modell der Kurzarbeit ausverhandelt („Corona-Kurzarbeit“). Für 2021 stehen gemäß der „COVID-Kurzarbeit-Obergrenzen Verordnung“ für die Finanzierung der Kurzarbeit fünf Milliarden Euro zur Verfügung. Am 1.10.2020 trat die Phase 3 der Corona-Kurzarbeit in Kraft, mit der die Corona-Kurzarbeit um sechs weitere Monate verlängert worden ist. Die neue Sozialpartnervereinbarung der Phase 3 gilt für alle Erstanträge mit Beginn der Kurzarbeit mit 1.10.2020 (oder später) und für alle Verlängerungsanträge der Corona-Kurzarbeit.
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